„Öffentlich geförderte Beschäftigung“

Grundgedanke

Lt. DGB-Papier „Arbeitsmarkt aktuell“ (12/2006) wurden im Okt. 2004 gewerkschaftliche Eckpunkte zur öffentlich geförderten Beschäftigung beschlossen. Nach der Einführung von Hartz IV hätten sich die Befürchtungen bestätigt, dass untaugliche kurzfristige Maßnahmen zulasten längerfristiger bevorzugt werden. Eine Konzentration auf die MAE sei eingetreten.

Als Gegenentwurf wird die öffentlich geförderte Beschäftigung in Form sozialversicherungspflichtiger Arbeitsplätze gefordert und deren zielgerichteter Ausbau als arbeitsmarktpolitisches Instrument. Zielgruppe seien insbesondere die „leistungsgeminderten Langzeitarbeitslosen mit weiteren Vermittlungshemmnissen“. 1-€-Jobs seien für deren Rückführung in den ersten Arbeitsmarkt ungeeignet. Das sähe inzwischen auch der Ombudsrat der Bundesregierung zu Hartz IV ganz ähnlich. In der Praxis habe sich darüber hinaus gezeigt (Kritik des Bundesrechnungshofs), dass eine Vielzahl der 1-€-Jobs nicht im öffentlichen Interesse lägen.

Für das Konzept der öffentlich geförderten Beschäftigung scheint es seit längerem einen breiten Konsens zu geben (vgl. die Gemeinsame Erklärung von DGB, AWO, Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband, Diakonisches Werk der EKD vom 16.11.2006). Der Konsens reicht tief in das Parteienspektrum.

Auch DIE LINKE hat sich die Forderung nach öffentlich geförderter Beschäftigung im Prinzip zu eigen gemacht, Begründungen und Konzept im Rahmen ihrer arbeitsmarktpolitischen Vorstellungen weiterentwickelt. Der Teufel liegt allerdings im Detail: scheinbar geringfügige sprachliche und/oder Unschärfen können dazu beitragen bzw. bewusst genutzt werden, um abweichende Vorstellungen zu transportieren. Dadurch wächst die Gefahr, dass aus einer „Zauberformel“ eine „Mogelpackung“ wird. Ganz deutlich wird die Gefahr gesehen, dass die Entwicklung direkt in den Niedriglohnsektor führt, das belegen auch und grade die Modellrechnungen, die dem Ausbau des ÖSB Kostenneutralität bescheinigen .

Positionen innerhalb der Partei

Eine Synopse aller Positions- und Diskussionspapiere, Parteitagsbeschlüsse, Wahlprogramme und medialen Aufbereitungen des Themas würde das ansehnliche Spektrum in der Linkspartei verdeutlichen, von manchen vielleicht als themenzentrierte Neuauflage der „Realo“ vs. „Fundi“-Debatte von anno dazumal angesehen werden. Geht es den Pragmatikern vielleicht nur um ein besseres, sozialverträglicheres Hartz IV? Geht es ihren Kontrahenten in erster Linie um den Systemwandel, um die Art des „Wohlfahrtsregime“ (Esping-Andersen, 1999) , um die Frage, inwieweit der Staat für Vollbeschäftigung in die Pflicht genommen werden kann?

Welche Unterschiede sich in der Praxis der politischen Arbeit ergeben, zeigt sich beispielhaft in Hamburg und Berlin. Unter der Überschrift „Arbeit statt Arbeitslosigkeit finanzieren“ (August 2007) berichtet Elke Breitenbach, arbeitsmarktpolitische Sprecherin im Abgeordnetenhaus von Berlin, über die angelaufenen Modellversuche, über „endlich grünes Licht“ für den Ausbau des ÖSB in Berlin, über das im Oktober 2007 anlaufende Lohnkostenzuschussprogramm der Bundesregierung, über Kofinanzierung und Aufstockung, nicht unter 1300.- € usw.. Tenor: Man wird die Chancen nutzen, verhandeln, Vorschläge machen – aber das alles innerhalb des vorgegebenen Rahmens.

Der Landesverband Hamburg sah keinen Grund zu soviel Kooperationsbereitschaft. Lt. Wahlprogramm Bürgerschaftswahl 2008 S. 10ff wird ein „Einstieg in die Trendwende ... zur Vollbeschäftigung“ mittels „staatlich finanzierter Beschäftigung“ gefordert. Um die Erwartungen aber nicht in die falsche Richtung zu lenken, wird im gleichen Zusammenhang betont, dass Beschäftigungspolitik nicht primäre Aufgabe des Öffentlichen Dienst sein kann. Allerdings gäbe es dort ein unausgeschöpftes Potential – wie ja der Blick auf skandinavische Länder zeige. Damit grenzt sich der Landesverband von der lapidaren Forderung des Hamburger Parteitags (September 2007) ab, der umstandslos die Überführung aller ca. 10.000 1-€-Jobs in den ÖD forderte . Dieser Gegensatz hat zu einer Grundsatzdebatte in Hamburg geführt, die immer noch anhält. Dessen ungeachtet gibt es an der Basis und vor Ort vereinzelt Initiativen, die sich auf den zu erwartenden Ausbau des ÖBS beziehen (Prüfung möglicher Beschäftigungsträger).

Die Fraktion DIE LINKE im Bundestag fordert in ihrem jüngsten, an den potentiellen Wähler gerichteten Faltblatt („Hartz IV ist Armut und Ausgrenzung per Gesetz“): „Gute Arbeit und öffentlich geförderte Beschäftigung statt Ein-Euro-Jobs“. Man will „sozialversicherungspflichtige, freiwillige Beschäftigungsverhältnisse, die tariflich, mindestens aber in Anlehnung an einen monatlichen Bruttobetrag von 1400.- Euro entlohnt werden“. Für qualifizierte Tätigkeiten soll dieses auf der Basis von Teilzeitarbeit (20 Stdn/Woche) realisiert werden .

Für eine differenziertere Entwicklung und Ausgestaltung des ÖBS plädieren Axel Troost und Karsten Schuldt in einem internen Papier (1.9.2007). Z.B. sollte man mehr als bisher von den individuellen Voraussetzungen und Bedarfen sowie der regionalen Situation ausgehen, um „die Nutzenkalküle beim Instrumenteneinsatz, etwa der Bundesagentur für Arbeit, zu durchbrechen“. Die Autoren sind umfassenden gesetzlichen Normierungen gegenüber besonders skeptisch eingestellt, bewegen sich aus der Grundsatzdebatte hinaus auf das weite Feld des Pragmatismus. Sie fordern einen flexiblen Umgang mit den zur Verfügung gestellten Mitteln, denn: „Dies stärkt den Handlungsspielraum der Akteure vor Ort und ermöglicht situationsadäquate Instrumentenauswahl“.

Angelaufene Projekte

Die derzeitig in Bundesländern und Kommunen gestarteten Initiativen geben allerdings wenig Anlass zu der Erwartung, dass der ÖBS sich gut entwickeln wird. So beschreibt Dieter Jahnke (NEUES DEUTSCHLAND 2.5.2008 ) unter der Überschrift: „Betteln für Kommunalkombi“ die erheblichen Anlaufschwierigkeiten bei der Umsetzung des Bundesprogramm für den „Kommunal-Kombi“ , das seit Anfang 2008 läuft. Damit sollten 100.0000 bis 150.000 Langzeitarbeitslose bis 2009 (für 3 Jahre) in Lohn und Brot gebracht werden. Tatsächlich sind Stichtag 18.April nur 768 Anträge (für 1404 Stellen) eingegangen und nicht mal ein Drittel wurde bis zu diesem Zeitpunkt positiv entschieden. Warum diese Zurückhaltung? Das Programm richtet sich an Kommunen mit einer Arbeitslosenquote von mindestens 15%, der Bedarf wäre also da. Aber grade in diesen Fördergebieten gibt es große finanzielle Probleme, ihren Eigenanteil zu leisten. So z.B. auch Leipzig: erstens sieht sich die Stadt außerstande, die zugewiesenen 1300 Stellen selbst einzurichten und will deshalb zur Hälfte auf freie Träger zurückgreifen, zweitens sieht sie sich nicht in der Lage, den Lohn-kostenfehlbetrag (200.-) aufzubringen.

Bereits seit Oktober 2007 ist das Programm „Jobperspektive“ freigegeben. Es richtet sich ebenfalls an schwer vermittelbare Arbeitssuchende (ca. 100.000 Stellen).Bis zum April 2008 wurden lediglich 2038 Teilnehmer gefunden. Das kann sich ändern, weil auf dieses Programm ab 1.4.2008 die freie Wirtschaft Zugriff hat, dann brauchen auch die Kriterien der Zusätzlichkeit und des öffentlichen Interesses nicht mehr erfüllt sein. Das bestätigt allerdings den Verdacht, dass mittels öffentlich geförderter Beschäftigung – gewollt oder ungewollt - letztlich nur der Niedriglohnsektor ausgeweitet wird.

Die Gesamtzahl von max. 250.000 Stellen, die durch die Programme gefördert werden sollen, mutet relativ gering an. Möglicherweise haben sich die Planer dabei an der Größenordnung der MAE (ca. 300.000) orientiert. Troost und Schuldt (2007) halten angesichts der 3,5 Mio registrierten Arbeitslosen, letztlich aber einer Unterbeschäftigung von 7 Mio Personen den ÖBS in einem Umfang von 500.000 Stellen im Jahresdurchschnitt für zwingend erforderlich. In Anbetracht der oben beschriebenen Schwierigkeiten, Stellen einzurichten und zu besetzen, erscheint eine solche Zahl allerdings reichlich utopisch.

Aktionsfelder für DIE LINKE

Zu der vornehmsten Aufgabe einer Partei gehört die Grundsatzdiskussion, das gilt auch für das anstehende Thema ÖBS. Eine grundsätzliche Ablehnung des Konzepts öffentlich geförderter Beschäftigung heißt jedoch nicht notwendigerweise Rückzug aus der Diskussion (genauso wenig wie die Ablehnung von Hartz IV die LINKE daran hindert, die Erhöhung des Regelsatzes zu fordern). Ein solches realpolitisches Verhalten kann von den Betroffenen eingefordert werden, auch wenn es sich nur um eine Optimierung innerhalb des vorgegebenen, aufgezwungenen Rahmens handelt. Das gilt insbesondere für die Arbeitsbedingungen und Entlohnung eines Beschäftigungsverhältnisses. Hier kann und muss DIE LINKE im Interesse der Erwerbslosen Forderungen stellen.

Eher am Rande wird meistens die Beziehung zwischen Arbeitsplatz und Stelleninhaber abgehandelt. Dabei ist diese „Passung“ von ausschlaggebender Bedeutung. Hier eröffnet sich für DIE LINKE ein bisher kaum besetztes Tätigkeits- und Beratungsfeld zusätzlich zur quasi rechtlichen Beratung (könnte z.B. in den Stadtteilbüros durchgeführt werden). Auch Erwerbslose haben Qualifikationen und Zielvorstellungen, die sie einbringen können und wollen – auch wenn sie „leistungsgemindert“ sind. Diese müssen aber erkannt und kommuniziert werden .

Ferner ist eine kritische Prüfung der Beschäftigungsträger und der von ihnen angebotenen Jobs (wie jüngst in Leverkusen) angezeigt. Schon im oben erwähnten gemeinsamen Papier des DGB und anderer Verbände, wird (allerdings bezogen auf die MAE) von „Evaluierung, ggf. Zertifizierung der Trägerlandschaft“ gesprochen. Manche Träger öffentlicher Beschäftigung werden einer solchen Prüfung nicht standhalten.

Schließlich kann auch die weiterreichende Forderung, 1-€-Jobs in den ÖD zu überführen, bezüglich ihrer Realisierbarkeit plausibel gemacht werden, z.B. dadurch, dass quantitative Zielgrößen aus alten Stellenplänen (der FHH) „vernünftig“ abgeleitet werden, d.h. unter Berücksichtigung der Tatsache, dass man – offiziell jedenfalls – vom Stellenplan und nicht vom Personalangebot ausgeht. Als demonstrative Aktionen wären (Massen-) Bewerbungen auf ausgeschriebene Stellen (sofern sie nur annähernd in Betracht kommen) denkbar – ein Zeichen dafür, dass Erwerbslose nicht auf berufs- und betriebspädagogische Nischen angewiesen sind, sondern bzgl. Qualifikation und Motivation auf dem 1. Arbeitsmarkt, in diesem Fall dem Öffentlichen Dienst, mithalten können.

 

Quelle: http://www.die-linke-hamburg.de/http://www.die-linke-hamburg.de/partei/zusammenschluesse/ag-arbeit-und-armut/diskussionspapiere/oeffentlich-gefoerderte-beschaeftigung.html