
Mit dem Bruch der bisherigen Sozial- und Arbeitsgesetzgebung durch das im Jahr 2005 eingeführte „Vierte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt“ wurde zugleich der Mythos Vollbeschäftigung reaktiviert. Die rot-grüne Regierung unter Kanzler Schröder wollte, wie zuvor schon Helmut Kohl, die Arbeitslosigkeit halbieren. Beiden ist es nicht gelungen.
Entgegen dem menschenrechtlichen Gedanken des „Rechts auf Arbeit“, findet seit Mitte 2006 in Bad Schmiedeberg/Sachsen-Anhalt ein Modell der „Pflicht zur Arbeit“ statt; Die „Bürgerarbeit“. Als besonders hervorgehobenem Ziel, soll es der Verhinderung von Schwarzarbeit dienen. Die Langzeitarbeitlosen sollen dreißig Stunden in der Woche „gemeinnützig“ beschäftigt werden, und fallen so auch aus der Arbeitslosenstatistik heraus. Im Gegensatz zu den „Ein-Euro-Jobs“ sollen diese Jobs sozialversicherungspflichtig sein, ohne einen Anspruch auf Arbeitslosengeld I zu begründen. Auch eine „Mehraufwandsentschädigung“ gibt es nicht.
Der „schlanke Staat“ hat wenig Geld, und so soll die Bürgerarbeit nicht mehr kosten, sondern nebenbei noch Geld einsparen. Der Monatsbruttolohn liegt für die verschiedenen Tätigkeiten zwischen € 695,- und € 975,-. Jedem Arbeitslosen soll ein solcher Job angeboten werden.
20 % der Arbeitslosen haben sich nach dem Angebot zur Bürgerarbeit aus dem Bezug abgemeldet, 16 % wurden andere Arbeitsmarktmaßnahmen angeboten, 30 Arbeitslose wurden unter der seit 2005 üblichen Sanktionsdrohung „dienstverpflichtet“. So verringerte sich die Arbeitslosenquote im Ort innerhalb von nur sechs Monaten von 15,9 % auf nur noch 6,4 %. Aufgrund dieses Erfolges wurde die Bürgerarbeit auf andere Gemeinden ausgedehnt.
Das außerhalb der BRD wohl bekannteste Modell der „Bürgerarbeit“ ist das „Wisconsin Works“ Projekt in Milwaukee/USA. Hier wie dort arbeiten die Dienstverpflichteten in überwiegender Zahl für kommunale Dienstleister.
Bürgerarbeit ist auch Ausdruck des Prinzips – „keine Leistung ohne Gegenleistung“ – eine Abkehr vom grundrechtlichen „Sozialstaatsprinzip“. Die ehemalige UDSSR als auch die DDR hatten in ihren Verfassungen das „Recht auf Arbeit“ mit der „Pflicht zur Arbeit“ verknüpft, anders als das Grundgesetz der BRD, welches nur eine „allgemeine, für alle gleiche öffentliche Dienstleistungspflicht“ als Ausnahme vorsieht.
Wie schon die „Ein-Euro-Jobs“ sind auch die „BürgerarbeiterInnen“ ein direkter und massiver Angriff auf die regulär bei den Kommunen Beschäftigten.
DIE LINKE. im Bundestag schreibt in ihrem "Manifest für eine gerechte Arbeitswelt":
Arbeit ist schlecht, wenn
- der Lohn nicht zum Leben reicht,
- die Mitbestimmungsrechte eingeschränkt sind,
- die gesellschaftliche Anerkennung gering ist,
- der Schutz durch die Sozialversicherungen (Arbeitslosengeld, Rente) eingeschränkt ist und
- der Schutz durch das Arbeitsrecht (Kündigungsschutz) reduziert ist.
Im Unterschied zu anderen Landesverbänden lehnt die DIE LINKE. Hamburg die aktuellen Modelle der Bürgerarbeit als unzureichend ab.
"Gute Arbeit" beinhaltet einen auskömmlichen Lohn, vollständigen Schutz durch die Sozialversicherungen und des Arbeitsrechtes sowie die Freiheit der Berufswahl.