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17.04.2010 18:15 PT 2.1, Beschluss

Mandatsträgerbeitragsordnung für Bezirksfraktionen

  1. Diese Mandatsträgerbeitragsordnung gilt für alle Bezirksfraktion der LINKEN in Hamburg. Zubenannte Bürger leisten keinen Mandatsträgerbeitrag.
  2. Mit der Kandidatur für ein Mandat erkennen die Bewerberinnen und Bewerber die Mandatsträgerbeitragsordnung als verbindlich an und bekunden das durch ihre Unterschrift.
  3. Diese Mandatsträgerbeitragsordnung gilt für parteilose Mitglieder linker Fraktionen in gleicher Weise.
  4. Die Mandatsträgerbeiträge werden von den Entschädigungen der Abgeordneten berechnet. Sitzungsgelder bleiben außer Betracht.
  5. Von der einfachen Entschädigung werden 10 %, von der zweiten Entschädigung für stellvertretende Fraktionsvorsitzende und Fraktionsvorsitzende sowie von der dritten Entschädigung für die Vorsitzenden werden 15 % berechnet und jeweils auf ganze Euro aufgerundet. Daraus ergibt sich ein Mandatsträgerbeitrag für einfache Abgeordnete von 37 Euro, für stellvertretende Vorsitzende 88 Euro und für Vorsitzende 150 Euro. Die Summe dieser Beträge ergibt den Mandatsträgerbeitrag der Fraktion. Werden die Entschädigungen erhöht, sind die Mandatsträgerbeiträge entsprechend anzupassen.
  6. Können Abgeordnete den Mindestbeitrag vorübergehend nicht in voller Höhe zahlen, so kann dieser Beitrag reduziert werden. In diesem Fall nimmt die jeweilige Fraktion einen internen Sozialausgleich vor, sodass der gesamte Mandatsträgerbeitrag der Fraktion in der Regel davon unberührt bleibt.
  7. Spenden der Fraktionsmitglieder in einen Soli- oder Projektfond der jeweiligen Fraktion werden zusätzlich geleistet und sind mit den Mandatsträgerbeiträgen nicht verrechenbar.
  8. Die Zahlung der Mandatsträgerbeiträge ist monatlich zu leisten.