17.04.2010 17:00 PT 2.1, Beschluss
Empfehlungen für die Zusammenarbeit von Partei und Fraktionen
Seit dem Einzug der Linken in die Bürgerschaft und alle Bezirksversammlungen ist die Zusammenarbeit der Fraktionen und der Parteiorganisationen ein immer wieder und oft heiß diskutiertes Thema. Die folgenden Empfehlungen sind ein Beitrag zur Versachlichung und wollen orientierend auf die politische Praxis wirken.
Die gewählten Abgeordneten und die Fraktionen sind frei in ihren Entscheidungen und Handlungen. Das ist die Rechtslage und als Grundsatz der unstrittige Ausgangspunkt. Gleichwohl ist es für eine linke Partei, die die Gesellschaft verändern will, unabdingbar, dass das Handeln der Fraktionen Ausfluss der Politikentwicklung der Partei insgesamt ist.
Die Fraktionen sind Teil einer Linken, die sich als aktive Mitgliederpartei versteht. Auch mit ihrer Funktion im politischen System agieren die GenossInnen der Fraktionen innerparteilich als Gleiche unter Gleichen und sind im parlamentarischen Prozess politische RepräsentantInnen unserer Forderungen. Die Verzahnung und die Abstimmung der Arbeit der Fraktionen mit den Aktivitäten der Partei, ihrer Gliederungen und Zusammenschlüsse ist daher zentrale Aufgabe im Landesverband, bei der wir noch über wenig praktische Erfahrung verfügen.
Vor diesem Hintergrund sind die folgenden Empfehlungen zu verstehen.
- Der kontinuierlichen und aktiven Mitarbeit von Mitgliedern unserer Partei in außerparlamentarischen Initiativen, Verbänden und den Gewerkschaften kommt besondere Bedeutung zu. Sie wird auch von den Abgeordneten und Fraktionen der LINKEN nach Kräften unterstützt.
- Bei dieser Zusammenarbeit spielen die Arbeitsgemeinschaften eine besondere Rolle. Es ist anzustreben, dass Abgeordnete, Ausschussmitglieder und Deputierte sich in den Erfahrungs- und Informationsaustausch mit den AGs einbringen.
- Zur Koordination der Arbeit und der gemeinsamen Politikentwicklung nehmen Vertreter der Fraktionen regelmäßig an den jeweiligen Vorstandssitzungen teil und umgekehrt.
- Damit die LINKE auch in den Bezirken eine Adresse hat, wird den Bezirksfraktionen empfohlen, gemeinsam mit den Bezirksverbänden und der Bürgerschaftsfraktion eine entsprechende materielle Infrastruktur zu schaffen. Die strengen Regeln der Parteienfinanzierung und der Finanzierung der Fraktionen sind strikt einzuhalten.
Zur Förderung des Meinungsaustauschs mit der interessierten Öffentlichkeit sollten die Bezirksfraktionen zusammen mit den jeweiligen Parteigliederungen regelmäßig öffentliche Veranstaltungen über die Arbeit und die politischen Auseinandersetzungen im Bezirk und in der Stadt durchführen. - Die Bürgerschaftsfraktion und die Bezirksfraktionen stellen ihre Vorschläge für die Besetzung des jeweiligen Fraktionsvorstandes dem Landesparteitag bzw. den Bezirksmitgliederversammlungen vor, damit über den Weg von Empfehlungen Einvernehmen über die Besetzung hergestellt werden kann.
- Die Fraktionsvorstände sollten mindestens alle zwei Jahre gewählt werden.
- Den Fraktionen wird empfohlen, jeweils einen Projektfond einzurichten, der Initiativen vor Ort und demokratische und soziale Projekte unterstützt.
- Bei der Auswahl von Fraktionsgeschäftsführern und Pressesprechern sollte zwischen Parteivorständen und Fraktionen Einvernehmen hergestellt werden.
- Alle Beschäftigungsverhältnisse sollten grundsätzlich öffentlich ausgeschrieben werden. Bei der Besetzung sollte der Vorstand der jeweiligen Parteigliederung einbezogen werden. Bei den Punkten 8. und 9. ist dem Datenschutz besondere Aufmerksamkeit zu widmen.
- Die Fraktionen passen ihre Geschäftsordnungen nach Beschlussfassung diesen Regeln an.